Sektoraler Heilpraktiker

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker (Physiotherapie) dem Patienten?

Für den Pati­en­ten bie­tet sich nun die Mög­lich­keit, direkt den Weg zu Ihrem Phy­sio­the­ra­peu­ten des Ver­trau­ens zu gehen. Nor­ma­ler­wei­se sind Phy­sio­the­ra­peu­ten wei­sungs­ge­bun­den und dür­fen nur nach ärzt­li­cher Dia­gno­se­stel­lung und Anwei­sung (Ver­ord­nung) the­ra­pie­ren. Dies macht den vor­he­ri­gen Weg zur und in die War­te­zei­ten in der ärzt­li­chen Pra­xis für den Pati­en­ten unumgänglich.

Der sek­to­ra­le Heil­prak­ti­ker hin­ge­gen hat die Erlaub­nis eigen­ver­ant­wort­lich zu dia­gnos­ti­zie­ren (bezo­gen auf den Bereich der Phy­sio­the­ra­pie) und eine ent­spre­chen­de Behand­lung zu leis­ten. Eine indi­vi­du­el­le und auf Ihre Sym­pto­ma­tik bezo­ge­ne The­ra­pie wird somit ohne gro­ßen Zeit­ver­zug möglich.

Sie kön­nen also ohne Umweg direkt zur Phy­sio­the­ra­pie in die Behandlung!

Die Berufs­be­zeich­nung Heil­prak­ti­ker oder „Heil­prak­ti­ker für Phy­sio­the­ra­pie” beschränkt sich auf den Bereich der Phy­sio­the­ra­pie und ist eine Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on, die staat­lich aner­kann­te Phy­sio­the­ra­peu­ten erwer­ben können.

Mit der vom Gesund­heits­amt 2009 erteil­ten Erlaub­nis zur Füh­rung der Berufs­be­zeich­nung ist es nun dem Phy­sio­the­ra­peu­ten mög­lich, einen Pati­en­ten ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung zu behandeln.

Wer bezahlt die Behandlung?

  • Lei­der bezah­len die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen wei­ter­hin nur nach vor­he­ri­ger Ver­ord­nung durch den behan­del­den Arzt.
  • Für Pri­vat­pa­ti­en­ten oder Pati­en­ten mit einer ent­spre­chen­den Zusatz­ver­si­che­rung bie­tet sich ein wei­te­rer gro­ßer Vor­teil. Die Rech­nun­gen des Heil­prak­ti­kers (erstellt nach der Gebüh­ren­ord­nung für Heil­prak­ti­ker “GebüH”) kön­nen bei den Pri­vat­ver­si­che­run­gen als Heil­be­hand­lung gel­tend gemacht und eine Rück­erstat­tung bean­tragt wer­den, sofern in Ihrem Ver­trag Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen erstat­tungs­fä­hig sind.